Glossar

Klageverfahren

Es gibt zwei Wege, ausstehende Forderungen gerichtlich geltend zu machen - das gerichtliche Mahnverfahren oder das normale zivilrechtliche Klageverfahren. Gläubigern steht dabei grundsätzlich eine Wahlmöglichkeit zu, welchen Weg sie gehen. Ein gerichtliches Mahnverfahren ist meist die einfachere und schnellere Option, die Klageerhebung ist dagegen aufwändiger und langwieriger. Legt der Schuldner gegen einen Mahnbescheid im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens Widerspruch ein, kommt es automatisch zur Klärung im Rahmen eines Zivilprozesses.

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