Glossar

Gerichtskosten

Gerichtskosten sind die Kosten, die im Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren in Rechnung gestellt werden. Es gibt zwei Kostenarten: Gebühren und Auslagen. Gerichtsgebühren werden für die Tätigkeit des Gerichtes als solches erhoben und sind in ihrer Höhe vom jeweiligen Streitwert abhängig. Die Auslagenerhebung erfolgt dagegen nach dem konkreten Aufwand, zum Beispiel als Dokumentenauslage oder Zeugenentschädigung. Rechtliche Grundlage bildet das Gerichtskostengesetz (GKG). Die Gebührenhöhe wird verfahrensabhängig im Gerichtskostenverzeichnis (GKV) definiert.

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