Glossar

Eigentumsvorbehalt

Der Eigentumsvorbehalt ist eine mögliche Vereinbarung beim Kauf von beweglichen Sachen, um den Verkäufer abzusichern. Danach bleibt die Sache solange im Eigentum des Verkäufers, bis der Kaufpreis vollständig bezahlt ist. Dem Käufer steht bis dahin ein Anwartschaftsrecht auf den Gegenstand zu, das ihm eine eigentümerähnliche Position verschafft. Mit der Kaufpreiszahlung findet dann der Übergang des Eigentums unmittelbar statt. Das Rechtsinstitut des Eigentumsvorbehalts wird in § 449 BGB geregelt.

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