Eidesstattliche Versicherung
Die eidesstattliche Versicherung ist die Erklärung des Schuldners über die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Vermögensauskunft gegenüber dem Gerichtsvollzieher. Eine solche "Versicherung an Eides statt" ist im Rahmen eines Verfahrens zur Zwangsvollstreckung abzugeben. Voraussetzung ist ein Gläubigertitel, zum Beispiel ein Vollstreckungsbescheid. Der Gerichtsvollzieher setzt zunächst eine zweiwöchige Frist zur Begleichung der Forderung. Die Vermögensauskunft ist zu verlangen, wenn der Schuldner die vom Gerichtsvollzieher gesetzte zwei Wochen-Frist zur Tilgung ausstehender Schulden überschritten hat. Die Auskunft über das Vermögen bildet die Basis für das vom Gerichtsvollzieher anschließend zu erstellende Vermögensverzeichnis.