Basiszinsberechnung
Der Basiszins ist prinzipiell veränderlich und wird bei Bedarf zweimal jährlich (1. Januar, 1. Juli) angepasst. Die Bekanntgabe erfolgt durch die Bundesbank. Als Bezugsgröße für Anpassungen dient die Entwicklung des sogenannten Hauptrefinanzierungssatzes, des maßgeblichen Leitzinses der EZB (Europäische Zentralbank). Der Basiszins verändert sich dabei immer um die Prozentpunkte, um die sich auch die Bezugsgröße verändert.