Bankauskunft: Voraussetzungen für Bankauskünfte
Die Auskunftserteilung erfolgt grundsätzlich zwischen Banken, ggf. auch auf Anforderung durch Dritte. Bankauskünfte über Privatkunden bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Betroffenen. Bei Geschäftskunden sind Bankauskünfte zulässig, sofern sie kundenseitig nicht explizit untersagt werden.