Arbeitgeberermittlung als Vorbereitung zur Lohnpfändung
Bleibt ein Vollstreckungsauftrag erfolglos ist es sinnvoll, den Arbeitgeber des Gläubigers zu ermitteln. Einkünfte wie Lohn und Gehalt können dann gepfändet werden. Die eine Freigrenze übersteigenden Beträge werden vom Arbeitgeber einbehalten und an den Gläubiger weitergeleitet, bis die Kosten des Mahnverfahrens und der bisherigen Vollstreckung ausgeglichen sind.