Amtsgericht
Das Amtsgericht bildet in Deutschland die untere Stufe der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Seine örtliche Zuständigkeit bezieht sich immer auf einen Amtsgerichtsbezirk. Sachlich werden sowohl Straf- als auch Zivilsachen bearbeitet - letztere, sofern der Streitwert 5.000EUR nicht übersteigt. Darüber hinaus ist es als Mahngericht für Mahnverfahren zuständig. Dabei erfolgt die Abwicklung über zentrale Mahngerichte. Weitere Funktionen übernehmen Amtsgerichte u.a. als Vollstreckungsgerichte, bei Zwangsversteigerungsverfahren, als Registergerichte (Handelsregister-Führung) und bei Insolvenzverfahren.