Schuldnerverzeichniseintrag
Bis einschließlich 2012 wurden in dem Verzeichnis Schuldner eingetragen, die eine Versicherung an Eides statt (§ 807 ZPO) abgegeben hatten oder gegen die Erzwingungshaft angeordnet war. Mit einer ab 2013 geltenden Gesetzesreform wurden die Eintragungsgründe überarbeitet. Heute werden Schuldner erfasst,
- die gegen die Vermögensauskunft-Pflicht verstoßen;
- bei denen eine Zwangsvollstreckung nicht zielführend wäre oder
- die keine vollständige Gläubiger-Befriedigung nachweisen können.