Schuldanerkenntnis
Verträge, die das Anerkenntnis einer geschuldeten Zahlung oder Leistung beinhalten, werden im Schuldrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) als Schuldanerkenntnisse bezeichnet. Schuldanerkenntnisse in Forderungssachen bestätigen die Art und Höhe der Forderung und hemmen zudem die Verjährung.