Schadensersatz bei Verzugsschäden
Schadensersatzansprüche bei Schuldverhältnissen enstehen, wenn der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht wie vereinbart nachkommt und dadurch in Schuldnerverzug gerät. In diesem Fall ist dem Gläubiger der entstehende Verzugsschaden zu ersetzen. Bei der Geltendmachung geht es nicht nur um Verzugszinsen (Ersatz des Zinsschadens), sondern auch um die Entschädigung für Kosten der Rechtsverfolgung. Dazu gehören ggf. auch Inkassokosten, sofern sie sich im üblichen Rahmen (RVG-Orientierung) bewegen.