Leasingvertrag
Leasingverträge weisen große Gestaltungs-Bandbreiten auf, dementsprechend werden mehrere Leasingarten unterschieden. Ein Vertrag regelt Rechte und Pflichten zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer und enthält üblicherweise folgende Bestandteile:
- Vereinbarung der Grundmietzeit;
- Verlängerungs- oder Kaufoption nach deren Ablauf;
- die Leasingrate und deren Zahlungsmodalitäten;
- Gefahrübernahme bei Verlust oder wirtschaftlicher Entwertung (liegt im Unterschied zur Miete meist auf Leasingnehmerseite);
- ggf. Vereinbarungen zu Wartung und Pflege.