Glossar

Berechtigtes Interesse

Berechtigtes Interesse findet als Rechtsbegriff in unterschiedlichen Feldern Anwendung. Der Terminus bezeichnet ein nach vernünftiger Erwägung und sachlich gerechtfertigtes Interesse, das bestimmte, nur in sehr engem Rahmen erlaubte Handlungen zulässt. Bei Inkassounternehmen ist er insbesondere im Zusammenhang mit der Erhebung und Speicherung schuldnerbezogener Daten relevant. Nach § 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG ist eine entsprechende Datenverarbeitung für eigene Geschäftszwecke bei berechtigtem Interesse - konkret bei Einschaltung von Inkassounternehmen durch Gläubiger - zulässig.

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